_1 Sozialstaatsverbot

Die GERECHTIGKEIT > 3. Gewähr der Gerechtigkeit
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 Alles dient der Zerstörung des westlichen politischen Systems!
 Alles dient der Erreichung einer neuen - zivilisierten Epoche!
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Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Der gerechte Staat gewährleistet Gerechtigkeit, er schafft sie nicht!
Ist jemand unter einem Maße arm, greift der Staat die Würde an!

Polemik: Die Welt ist voll von Sozialschmarotzer; Deutschland, Berliner überall Sozialschmarotzer. – Im Reichstag, in Ministerien, all da im Lande engagierte Leute, die mit einem mächtigen Füllhorn unzähliger mäßig großer Wohltaten umherprahlen, wo doch alle Staatsdiener dem Volke nur soziales Gelingen schulden. Ich will, dass ihr die sich von Volkes Geld selbst bezahlenden Sozial… von bittstellenden Habenichtsen richtig unterscheidet!

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Behauptung: Ein elementarer Paradigmenwechsel bezüglich der Aufgabe/ Aufgaben des Staates ist vonnöten, um doch endlich wahrliche Freiheit und Demokratie und Marktwirtschaft zu finden:
Der gerechte/freiheitliche Staat schafft keine soziale Gemeinschaft – keine individuelle Teilhabe, wie sie der Sozial-/Wohlfahrtsstaat verspricht, er gewährleistet sie lediglich!

Ziel: Der Staat leistet die

„Staatsgewähr-Gerechtigkeit“

(„Staatsgewähr-Gerechtigkeit“ bedeutet, dass der Staat die definierte Gerechtigkeit (30%-Norm), mit welchen Mitteln denn auch immer, zu gewährleisten hat, woraus sich bei Verfehlung nicht mehr und nicht weniger als ein Schadenersatz Leistung gegen die Bürger ergibt! – Den grundsätzlich geldwerten ökonomischen Schaden gleicht er dem Prinzip der Einfachheit genügend ökonomisch aus! – Er, der Staat, erhöht allgemeine vermögendliche Steuern, um eine erhöhte Bürger-Dividende auszugeben. Fürderhin nun verboten sind dem Staat jegliche soziale Maßnahmen.

Der Staat ist also in der hier beschriebenen freiheitlichen gerechten Zukunft lediglich eine Instanz, die einen allgemeinen rechtlichen Rahmen setzt, innerhalb dessen sie das Schlechte und Falsche, das, was den freiheitlichen gesellschaftlichen Lauf hin zu einer normativ guten Gesellschaft stört und schadet, um der Vermeidung des Schadenersatzes willen erkennt und sanktioniert oder verbietet (Wirtschaft usw.). – Der Staat setzt das allgemeine Recht und ist hernach nur mehr gleich der Polizei, die Ordnung hält.)

– Eine wesentliche Grundlage dieses Ordnungsprinzips ist ein freiheitlich soziales – auf Kooperation beruhendes – Menschenbild! d.wal-4.9.2022

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Text: (Den Teil noch überarbeiten!) Das Gleichheitsgebot verlangt die Gleichbehandlung aller Bürger durch den Staat, ist doch der Mensch frei und sozial. So kann der Staat für das Glück des Einzelnen und der Gemeinschaft nur einen allgemeinen Rahmen – etwa im Wirtschafts- und Steuerrecht – schaffen. Das Schadenersatzgebot verlangt vom Staat, dass er, wenn nur ein Bürger unter dem allgemeinen Rechtsrahmen nicht ein sozioökonomisches Grundauskommen findet, Schadenersatz leistet, denn er (Staat) hat verschuldet. Da der Staat keinen Bürger um seiner eigenen Schuldwiedergutmachung willen prüfen kann, muss er allen den Schadenersatz leisten. – Bürgergeld!

wa26.2.2017bis4.9.2022

Stichpunkte:
– Was lange währt, ist oftmals gut!

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Das Folgende am 6.2.2023 hier eingefügt und die alte Seite(2331) gelöscht.
Beide Teile thematisch (Freiheitsgarantie – Sozialstaatsverbot) verbinden!

Die GERECHTIGKEIT  >  5. Gewähr der Freiheit
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 Alles dient der Zerstörung des westlichen politischen Systems!
 Alles dient der Erreichung einer neuen - zivilisierten Epoche!
     Den bösen Irrsinn den ich sehe ..., ich kann nicht anders!

Der Freie nimmt und braucht keine Almosen; – Er ist nicht Elender, sondern Souverän!
Er wundert sich nur kurz, wenn er in seines Verwalters Abhängigkeit geraten ist!
Den Staat schlägt er kaputt und nimmt sich bedingungslos den Teil, der ihm gehört!

Polemik: Der Sozialstaat ist das staatssichernde Armenrecht auf existenzielle Almosen für diejenigen, die an der erniedrigenden Auflage, sozial entblößt (Bedürftigkeitsprüfung), für die Leute jedwede Arbeit zu machen, die über das Vermögen im Lande verfügen nicht ehrvoll scheitern und vergehen, sondern zerbrechen und parieren. – Die so Zynisches einrichten will ich bloßstellen und in finsteren Kerkern sehen – seien es auch nur die üblichen banalen Leute! d.wal-30.8.2022

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Behauptung: Die nacharistokratische besitzbürgerliche Industriegesellschaft hat sich ein überragendes Instrument der Ausbeutung und der Zersetzung eines gemeinschaftlichen sozialen Erlebens und Strebens des Volkes geschaffen: den

„Sozial- oder Wohlfahrtsstaat“.

Ziel: Das wesentliche Instrument der westlichen besitzbürgerlichen Klassengesellschaft soll abgeschafft/ verboten werden:

„Sozialstaatsverbot“

(Das Sozialstaatsverbot verbietet jegliche individuelle und gruppenbezogene staatliche – aus Steuern finanzierte – Leistungen an Staatsbürger. – Sozial- Wohlfahrtsleistungen in diesem Sinne sind: Existenzsichernde Leistungen wie Hartz IV oder Zuschüsse zum Arbeitslosengeld I, das „Elterngeld“ sowie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und zur Rentenversicherung sowie geldwerte Verwaltungsleistungen von Versicherungssystemen und BAföG und Wohngeld und, und, und.
– Krankenversorgung und Bedürftigenpflege sind keine Leistungen in diesem Sinne (Beides soll aus allgemeinen Steuern finanziert werden.)!
– An Stelle des Sozia- oder Wohlfahrtsstaates steht die Bürger-Dividende.) d.wal-31.8.2022

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Text: Der Sozialstaat ist die Erfindung des industrialisierten deutschen Obrigkeitsstaates des 19. Jahrhunderts (Otto von Bismarck), der vor dem Hintergrund von Elend und Arbeiterbewegung (siehe „soziale Frage“ und Sozialistengesetz) die Verhältnisse stabilisieren will. Er war selbstredend bei seinem Streben nicht von freiheitlich gleichheitlichen und demokratischen Idealen beseelt!

Die Funktion des Sozialstaats ist wie weiland die Auseinanderbringung der Armen durch eine unübersichtliche Fülle an für den einzelnen zugemessenen Existenzleistungen und so die perfide Befriedung der Armen auf niedrigstem Niveau. Im Weiteren bedeutet das System der „Einzelfallgerechtigkeit“ die Unterdrückung eines gemeinschaftlichen Erlebens und Willens – die Unterdrückung gemeinschaftlichen politischen Strebens der Mehrheit des Volkes; Sozialleistungen ziehen sich bekanntlich weit in die Mitte der Gesellschaft – „Harz IV“ über „Entfernungspauschale“ bis „Elterngeld“ etc. Idee der Gleichheit und die Zersetzung des Strebens zur Freiheit. – Der Sozialstaat ist das neue Opium fürs Volk wie dereinst …t! wa13.7.2015bis31.8.2022

d.wal-13.7.2015bis31.8.2022

Stichpunkte:
– (31.8.2022) ein „Entlastungspaket“, wie es die deutsche Regierung derzeit auf den Weg bringen will, ist eine sozialstaatliche Maßnahme und im Sinne der hier vertretenen Politik/ Philosophie verboten.

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