2_ STAATsverständnis

Einen kristallklaren Zivilisationssprung braucht das Land und die Menschheit und die Welt.

Will man der großen Gemeinschaft Bestand verleihen, braucht es gemeinverbindliche Regeln, die den ewig archaischen Menschen in seinem instinktiven – im Großen unbedachten – Vorteilstreben einhegen!
So ist aber Zivilisation recht einfach beschreibbar, wieder die altertümliche nurmehr geile Vorteilsnahme und Räuberei.
d.wal

Justitia und Fortitudo. G. F. Schmidt, um 1750
Begonnen: 26.4.2023 - Rohbau_!
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-Bis 18.8.23 Titel: FREIHEIT u Einfachheit _Rahmen_d Zivilisation
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Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn man nichts mehr hinzufügen,
sondern wenn man nichts mehr weglassen kann. – Antoine de Saint-Exupéry
Der wahrhaftig freiheitliche Staat ist vom betrügerischen Unrat befreit
und erstrahlt in klarer Einfachheit! – Dirk W

Es folgen absolute Freiheitsgüter! – Und wer das Folgende nicht anerkennt, ist ein Freiheitsfeind und wer aber dagegen agiert, ist ein Verbrecher wider den Menschen und die soziale Gemeinschaft/ Ordnung!

0. Einfach – Direkt, Mild

  • Die westliche politisch-gesellschaftliche Ordnung, die hier in Rede steht, ist nach natürlicher Einschätzung der Besitzverteilung ungerecht und änderungswürdig. Da die westlichen Staaten beim Zustandekommen der hohen Vermögensungleichheit nach innen relativ friedlich agieren, muss sich das Augenmerk von gewalttätigem zu betrügerischem politischem Berauben richten. Betrug aber geht einher mit Verkomplizierung. Die ungerechtfertigte Kompliziertheit zu erkennen und zu beseitigen, bringt den Willen zu struktureller politisch-normativer Einfachheit mit sich.
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  • Der FREIHEIT erstes Element ist, die Gleichheit und deren Charakteristikum ist Einfachheit! Und so weiter und …

0. Souverän vs. Staat

  • Die Grenzen der Befugnisse des Staates zeigen das Feld der Freiheit der Bürger!
  • Staatslegitimation: Das Unterhalten eines Staates mit „Gewaltmonopol“ ist nur in der freiheitlich demokratischen Ordnung legitim, die bloße Behauptung einer freiheitlichen Ordnung ist irrelevant! Im Missbrauchsfall der staatlichen Strukturen und des Gewaltmonopols ist das gegenwärtige Staatspersonal mit höchster Strafe bedroht!

1. Soziale Gerechtigkeit

  • Gerechtigkeitsgewähr: Der Mensch ist sozial und strebsam (siehe Stammesgeschichte, Menschenrechte usw.). Also hat der Staat (Verwalter/ Diener) davon auszugehen, dass jedwedem, der nicht genug zur physischen und sozialen Existenz hat, entweder ein unverschuldetes Unglück oder gesellschaftlich-staatliches Unrecht widerfahren ist. Für ein Unglück wird die Sozialgemeinschaft bedingungslos einspringen und für Mittellosigkeit aus staatlichem Unrecht haftet der Staat/ die Gemeinschaft. So oder so hat denn der Staat/ die Gemeinschaft jeder und jedes Existenz bedingungslos zu gewährleiste.
  • – usw.

x. Einfach, Direkt, Mild

  • BürgerDividnde:

x. Eigentum – Besitz

  • Eigentum: Alles gehört den Bürgern als direktes Eigentum oder Allmende, so auch das Steueraufkommen! So ist der Staat bei allen Ausgaben (Steuervermögen usw.) zur Gleichbehandlung der Staatsbürger verpflichtet! Vergeht er sich in ungerechtfertigter Ungleichbehandlung (Steuerungerechtigkeit, Sozialstaat, Subventionen) sei das Staatspersonal mit erheblichen Strafen bedroht!
  • Subventionsverbot: Der Staat – Verwalter/ Diener – dealt dem Souverän – Volk/ Bürger – nichts an, weder direkt (Abwrackprämie, Gaspreisdeckel usw.) noch indirekt (Wirtschaftssubventionen).
  • usw.