Trennung von Staat u. Privatwirtschaft

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Teile und herrsche!

Thema: Trennung von Staat und Wirtschaft

VORWEG: Wo die antike Demokratie eine Demokratie des „Volkes“ (Sammelbegriff für einen wohlhabenden Teil der Gesellschaft) war, die viele Gemeinschaftsangehörige grundsätzlich von politischer Teilhabe ausschloss, ist die westliche Demokratie/Gesellschaft, in der alle Staatsangehörigen Volk und Bürger genannt werden, eine Demokratie der Besitzbürger (Sammelbegriff für einen wohlhabenden Teil der Gesellschaft) – eine Minderheitenmacht auch, die viele zwar nicht politisch-vertraglich aber doch praktisch – qua extremer relativer Armut – von politischer Einflussnahme jenseits des kostenlosen Wählens ausschließt. – Auf den Staat des Adels folgte der Staat der Besitzbürger! Der moderne Bürgerstaat – die Demokratie aller – steht noch aus!
Der Staat soll das objektive – reine – Instrument aller sein. Er ist die Gewalt aller gegen die Gewalt einzelner. – Die Volks-Gewalt muss gegen die Einzel-Gewalt stehen aber ihre Individuen (Politiker und Besitzbürger) dürfen nicht beisammen stehen, denn die Individuen der einen Seite sind nur Verwalter und könnten ihren Herren – das Volk – für einen Lohn verraten; hier eine Korruption da eine Korruption, und am Ende eine Symbiose zweier Gewalten und ein verarmter Herr.

SITUATION: Kennzeichnend für das Verhältnis von Staat und Privatwirtschaft des westlichen Kapitalismus ist die politische Bevorteilung der großen Marktteilnehmer also der großen Player der Geld- und Realwirtschaft im Verhältnis etwa zu Normalsparern und denen, die nur ihre Arbeitskraft verkaufen. Die Bevorteilung – also Ungleichbehandlung – von Marktteilnehmern/Bürgern durch den Staat findet sich zum Beispiel als Haftungsbeschränkung (GmbH) für Großunternehmen im Unterschied zu Handwerkern oder als Subvention für Banken (Bankenrettung/Griechenlandhilfe) und Automobilwirtschaft (Abwrackprämie).
Am Ende aller „Gesetzesfreundlichkeiten“ und generösen Staatsinterventionen steht eine extreme wirtschaftliche Ungleichheit (Vermögensverteilung)!

FRAGE: Was ist des Staates Aufgabe und wie kann man ihn von gemeinschaftsschädlicher Gesetz- und Strukturgebung abhalten?

STAATSAUFGABE: Aufgabe des Staates ist es, im Einklang mit dem Grundwert der Gleichheit der Bürger vor dem Staat seine Aufgaben mit gleichheitlichen Steuern zu finanzieren und darüber hinaus erwartbare zukünftige gesellschaftliche Kosten einer wirtschaftlichen Unternehmung vorsorglich in Rechnung zu bringen. Darum muss und soll der Staat gleichheitliche Steuern und Sonderabgaben (Ökosteuer, Tabaksteuer usw.) erheben.
Nicht Aufgabe des Staates kann und soll es sein, einen Marktteilnehmer oder ein ganzes Marktsegment zu bevorteilen, denn letztlich ist eine bevorteilende Wirtschaftspolitik Umverteilung von Gemeinschaftseigentum an einzelne und eine Kauf- und Verhaltensmanipulation des Bürgers – des Souveräns. Beides steht dem Staat grundsätzlich nicht nur nicht zu, sondern ist – insbesondere systematisch/dauerhaft betrieben – ein Elementarverstoß gegen die Norm von Freiheit und Gleichheit. – Staatsverbrechen!

LÖSUNG: (Wo Gewinn entsteht erhebt der Staat Steuern! Er gibt nicht gleichzeitig – weder Gut noch Vergünstigung! Er beherrscht und lenkt die Wirtschaft nur mit Zusatz-/Sonderabgaben!) Trennung von Staat und Privatwirtschaft mit folgenden Grundelementen:
– Subventionsverbot Der Staat hat nicht das Recht, Unternehmen Steuervorteile und Finanzbeihilfen zu gewähren.
– Gleichbehandlung Der Staat hat nicht das Recht, einzelne privatwirtschaftliche Unternehmungen im Wirtschaftsrecht zu bevorteilen.
– Kooperationsverbot Der Staat hat nicht das Recht, mit privatwirtschaftlichen Unternehmen zusammen zu arbeiten (ÖPP).

Der Souverän – jeder Einzelne – soll Freundlichkeiten/Spenden verteilen wie er will sein Verwalter – der Staat – hat nur das Nötige zu tun!
/wa3.10.2015