Sozialstaat vs. Freiheit

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Gleichheit ist das erste Element der Freiheit!
Der Sozialstaat ist die kapitalistische Barbarei gegen Freiheit und Gleichheit!
Freiheit und Gleichheit ist wie Sozialstaatsverbot und Bürgergeld und Grundanteil!

Das Maß der Gerechtigkeit – die Vermögensverteilung! Vor diesem allgemeinen politisch gesellschaftlichen Hintergrund ist alles zu bewerten und zu gewichten!

Die sagen, es ist eine freiheitliche Ordnung und preisen sich, den vielen armen („Freien“) einen Sozialstaat zu gewähren. – Almosen gegen Kontrolle statt Chancengleichheit und Autonomie! Die das Volk berauben, würdigen es herab. Die will ich im Zuchthaus sehen!

Gegenstand: Wer die Idee von Freiheit und Gleichheit erkennt, muss die Bosheit der Sozial- oder Wohlfahrtsstaatsidee sehen. Er muss den Sozial- Wohlfahrtsstaat abschaffen und seine Betreiber und Protagonisten bestrafen wollen. Und er muss das Böse vor dem ewigen Hintergrund staatlicher Volksverarmung durch einen gleichen bedingungslosen individuellen Vermögensausgleich ersetzen wollen.

Freiheit und Gleichheit: Freiheit im System von Staat und Bürger ist, wenn der Einzelne vor dem Staat gleich jedem anderen ist und wenn er vor dem Staat selbstbestimmt/autonom ist! Nicht mehr und nicht weniger! Das westliche politische System gewährleistet in elementarer Weise nicht Gleichheit und Autonomie, obwohl es sich selbst als freiheitlich beschreibt. – Es schafft keinen administrativen Rahmen, unter dem jeder wirtschaftlich seinen selbstbestimmten Platz – seine Freiheit – finden kann, sondern verarmt die Volksmehrheit um den einzelnen dann sozialstaatlich zu kontrollieren, ihn zu bewerten und dann mit einem gigantischen Bukett an Möglichkeiten ungleich zu berücksichtigen, um die Gemeinschaft der Ärmeren so letztlich auseinander zu dividieren und zu entmachten.

Sozialstaat – Abgrenzung: Der westliche Sozialstaat/Wohlfahrtsstaat hat als Adressat nicht Kranke, Alte oder Behinderte, sondern die ärmere Mehrheit des jeweiligen Volkes – dauerhaft. Solche Sozialstaatsleistungen sind physische und soziale Existenzsicherungsgelder und -leistungen unter Auflagen und Bedingungen wie: Rente, Arbeitslosengeld, Wohngeld, BAföG, und vieles, vieles mehr.
Sozialstaates – Ursprung: Der Sozialstaat ist die Erfindung des industrialisierten deutschen monarchischen Obrigkeitsstaates des 19. Jahrhunderts (Otto von Bismarck), der vor dem Hintergrund von Elend und Widerstand/Arbeiterbewegung (siehe „soziale Frage“ und Sozialistengesetz) die politischen Verhältnisse stabilisieren will. Er war bei seinem Streben zweifellos nicht von gleichheitlichen und demokratischen Idealen beseelt! Die entstehenden „Sozialgesetzgebungen“ sind so denn in ihrer Zielsetzung und Funktion sozial besänftigend und sollen die Auszunutzenden als Volkswirtschaftselemente erhalten.

1. Grundsatz: Allgemeine Menschenrechte: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
2. Grundsatz: Der freiheitliche Staat gewährleistet – dem allgemeinen Menschenbild folgend – eine soziale Gesellschaft, er schafft sie nicht!
3. Grundsatz: Frei/souverän und an Würde unbeschadet ist nur der Mensch, der nicht um physischer und sozialer  Elementargüter willen Aufsicht erfährt!

Text: Ausgehend von einem Menschenbild, das den Einzelnen als soziales, strebsames und vernunftbegabtes Wesen sieht, und das die Gemeinschaft der Einzelnen als Souverän erkennt, stellen sich zwei Fragen: Warum ist eine Mehrheit der Herscher/des Volkes anscheinend nicht imstande für sich zu sorgen, und wer hat eigentlich die Macht und das Recht, diese Souveräne individuell zu messen und bevormundend zu versorgen? Letztlich stellt sich aus den beiden Fragen (warum arm und mit welchem Recht von wem versorgt) die Frage nach der Macht im Staate! – Welcher vernünftige (Menschenbild) Souverän (Volksmehrheit) verarmt sich selbst, um sich gleich von wohltätigen Gaben seines Personals (Staat) abhängig zu machen.
Ich sehe für das Verhältnis von Bürger und Staat ein Verständnis im Lande, dass den Begriffen von Freiheit und Demokratie wenig bis kaum entspricht. – An entscheidender Stelle wird eine grundsätzlich obrigkeitsstaatliche Struktur von der „Elite“ – wie üblich – propagiert und wie weiland vom Volk hingenommen.
(… An dieser Stelle könnte bei Gelegenheit ein weiter illustrierender Text stehen, obwohl doch eigentlich längst …)
Bedenkenwert ist immer wieder, dass der Sozialstaat nicht zuerst das Instrument der Volksberaubung ist, sondern das Werkzeug der Unterwerfung und Substanzerhaltung der zu beraubenden. Er ist das Instrument, das seinem Ursprung entsprechend der Ausbeutung Bestand verleiht, indem es die Armen mit verschiedensten individuellen Gaben besänftigt, spaltet und ernährt. Beispielhaft, und immer wieder zu erinnern, für diese entwickelte Art der Ausbeutung ist die Politik der deutschen SPD. Mit der Agenda 2010 und den Rentenreformen der 1. Hälfte der Nullerjahre des 21. Jahrhunderts senkt sie das Einkommen der ärmeren (Sozialstaatsbefohlenen) Bevölkerung erheblich ab um gut 10 Jahre später mit viel guter Anstrengung endlich einen Mindestlohn und eine Lebensleistungsrente für die Schutzbefohlenen zu schaffen. Die Richtung dabei ist sonnenklar: die Ärmeren werden systematisch politisch ausgeplündert aber freundlich am Leben gehalten. – Die Schere geht auseinander!
Wer den Sozialstaat will oder erträgt, ist des Teufels oder des Wahnsinns! Wer bei gutem Verstand ist, muss seine Leute, Gruppen und Strukturen verachten und beseitigen.

4. Grundsatz: Hat der freiheitliche Staat die soziale ausgeglichene Gesellschaft nicht gewährleistet – durch versehentliche Unterlassung freiheits- und gleichheitsfeindlicher Politik – so dass Bürger nicht das sozial und physisch Existenznotwendige erlangen konnten, leistet er Schadenersatz! – Hat der Staat Bürger verarmt, so hat er andere illegitim bereichert. Das gibt er zurück: Bürgergeld und Grundanteil.
5. Grundsatz: Das Gleichheitsgebot und die Anerkennung der rechten Macht im Land (Volk) verbieten dem Staat das individuelle Messen und Subventionieren von Bürgern. Gibt es eine signifikante individuelle Armut, kann der Staat – das Instrument freier Bürger – nur einen für alle gleichen Schadensausgleich leisten: Bürgergeld und Grundanteil.

Fazit: Der Sozial- oder Wohlfahrtsstaat des Westens ist ein elementares Instrument der Absicherung politischer Volksberaubung. Mit seiner systemerhaltenden Funktion und seinem individuellen Vorgehen nimmt er dem Volke wie dem Einzelnen die Freiheit.
Wer an der Existenz, Entwicklung und Durchführung dieser Gesetzeslage beteiligt ist und war, ist oder war an einem Elementarverbrechen gegen Volk und Völker beteiligt.
Das Gesetz ist abzuschaffen und den Entsozialisierten/Armen ist Schadenausgleich zu leisten: Bürgergeld und Grundanteil.

– Ich will – im festen Glauben an die Idee von Freiheit und Gleichheit – dass ein freiheitliches politisches System aufgesetzt wird, dass das Alte beseitigt und die Täter bestraft. Ich will, dass der sogenannte Sozialstaat als ein freiheitszersetzendes Obrigkeitsstaatsinstrument verboten wird. Und ich will vor dem ewigen Hintergrund von Volksberaubung und Kontrolle die quasi einzige freiheitlich mögliche Sozialleistung, die gleich ein neues „Abwehrrecht“ gegen den Staat ist: Bürgergeld und Grundanteil!

Der Freie (Souverän) wundert sich nicht, wenn ihn ein Staat (Diener) ganz freundlich mit individueller Hilfe umgarnt, er schlägt den falschen Diener kaputt und nimmt sich sein!


wa31.1.2017