Subventionsverbot
Subventionsverbot
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26.07.2024 – Alter Teil.
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Spenden gibt der Souverän, nicht sein zum Betruge neigender Verwalter.
Generös sei der Bürger. Der Staat hat sich nicht beliebt zu machen!
– Das er nichts größer mache als dem zukommt, nicht Abhängigkeiten schafft, die alles erdrücken.
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(Ressourcenmangel erzeugt Leerstellen! … – Hier gilt es eigentlich, des Teufels freundliche Spießgesellen und ihre vielen süßen guten Gaben zu beschreiben. Aber bisher ….)
Etliche Ideen gibt es, die gemeinschaftsschädliche Korruption zwischen Politik und Groß-Wirtschaft (Kapitalismus) zu verhindern. Das Hauptelement, bin ich überzeugt, ist – nebst Wirtschaftsrechtsreform – ein generelles Subventionsverbot.
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Dem Staat ist die Subventionierung der Güter- und Geldwirtschaft in jeder Form verboten!
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Was dem Staat – dem Verwalter – zur Abwehr vermuteter oder tatsächlicher Gefahren beziehungsweise zur Anlastung schwer internalisierbarer zukünftiger Kosten bleibt (Wirtschaftspolitik), ist Sonderlasten zu vergeben, wie etwa die erhöhte Tabak-Besteuerung oder die Erhebung einer CO2 Steuer. …
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Weiterhin:
- Subventionierung der Privat-Wirtschaft (Steuervorteile und Finanzbeihilfen) ist letztlich immer Ungleichbehandlung von Bürgern – mit deren eigenem Geld.
- Subventionierung der Privat-Wirtschaft ist wettbewerbsverzerrend (antimarktwirtschaftlich), da sie den nicht Subventionierten benachteiligt.
- Subventionierung der Privat-Wirtschaft führt zur Verstetigung über den Anlass hinaus, da die direkt Beteiligten nicht die Eigentümer der Vorteilsgabe sind.
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Ganz Großes ist meist nur einfach zu haben!
wa9.6.2015