Steuergleichheit – %
Steuergleichheit – %
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26.07.2024 – Alter Teil.
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Das ist noch kein befriedigender Artikel. – Nur Elementargedanken.
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Die Steuer ist das Entgeld für die Nutzung der materiellen wie immateriellen gemeinschaftseigenen Strukturen; und wer sie, der gebotenen und gemeinten Freiheit zuwider, zur Ausbeutung gebraucht muss verfolgt werden!
Gegenstand: Steuer. – Der Staat generiert Einnahmen aus verschiedenen Gründen. Der größte Einnahmeposten ist dabei regelmäßig die Steuer, mit über 90% der Staatseinnahmen (Deutschland 2017).
Grund (Verwendungszweck): Das Gemeinwesen (der Staat) erhebt Steuern um zweierlei Willen.
1. (Üblich) Zur Finanzierung der allgemeinen gesellschaftlichen Aufgaben, auf die die Großgesellschaft angewiesen ist. Also Bildung, Kultur, Krankheit und Pflege, Infrastruktur, Ordnung, Sicherheit und Verteidigung.
2. (Neu) Zur individuellen Gewinn-Auszahlung für die über Jahrtausende gewachsene gesellschaftliche Produktivität, an der jeder Volksangehörige einen naturlichen/ererbten oder anerkannten Grund-Anteil hat. (Siehe auch Republik – Bürgergeld und Demokratie – 30%-Norm)
• (Neu) Da der Staat die Wirtschaft nicht subventionieren darf (Subventionsverbot), entfällt ein erheblicher Teil der gegenwärtigen kapitalistischen Steuerbelastung!
Machart (Einnahmeprinzip): Der Staat (Gemeinwesen) erhebt Steuern nach folgendem System.
1. (Neu) Prozentuale, stufen- und grenzenlose, gleiche Gewinnbesteuerung aller Einkommensarten (Gleichbehandlungsgrundsatz).
2. (Neu) Prozentuale, stufen- und grenzenlose, gleiche Wertbesteuerung aller Vermögensformen bei Überschreitung der 30%-Norm.
3. (Neu) Der Steuersatz ist variabel und richtet sich nach dem Bedarf des Gemeinwesens bezüglich des Steuerzweckes (Entkoppelung von guter Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben (Daseinsvorsorge) und der Wirtschaftsleistung (Wirtschaftswachstum).)
• Nichtindividuelle Steuern sind hier derweil nicht betrachtet.
wa20.12.2018