Messerverbot fürs Volk – der Souverän wird entwaffnet
Der Beitrag könnte gestrafft werden, wa-18.11.24.
Messerverbot fürs Volk – der Souverän wird entwaffnet –_4.9.2024
Das Mitführen eines Messers (hier auf einem historischen Foto rechts – das GROSSE) im Auto in Berlin ist dem Bürger schon heute (4.9.2024) verboten, wer hätte das gedacht. – Ich habe es nicht gewusst und denen ich die Chose berichtete (viele), ging solche Regression gegen den Bürger auch zu weit. *
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Ich muss es sagen: Ich war auf dieser Webseite und überhaupt himmelweit davon entfernt, mich mit Messern oder dem Waffenrecht zu beschäftigen, das hat sich jetzt geändert, aber ich hatte ja auch keine Ahnung, dass das Thema doch so viel zu bieten hat (hierunter), geschweige denn das mein Desinteresse wirkliche Gefahr für mich birgt.
Die Polizei hat mein Traditionsmesser (Bild) – das ich noch drei Tage zuvor zur Gartenarbeit (viele km Distanz zwischen G. u. Wohnung) nutzte (nachweislich – Nachbarn) – bei einer Geschwindigkeitskontrolle (30,00 € – Siehe: Ich habe noch nie einen Punkt kassiert!) als „Beifang“ (Der Griff des Messers war sichtbar und ist einem der vielen Polizisten beim ins Auto schauen – beim anlaßlosen Observieren meines Autoinnenraums – aufgefallen.) als ein „Kampfmesser“ (Was ein Kampfmesser charakterisiert wusste weder ich noch irgendjemand (viele) mit denen ich geredet habe.) beschlagnahmt und mir, wenn ich richtig verstanden habe, eine Strafanzeige in Aussicht gestellt!
Bemerkenswert und noch auszuführen bleibt, wie hinterhältig lügend sich der/ein Polizist das in Rede stehende Messer von mir erschlichen hat …, und wie, als ich das Messer zum Fotografieren („Ich muss es ja der Anwältin anschaulich machen.“) noch einmal sehen wollte, der/ein Polizist dies mehrfach verweigerte und zuletzt sagte „Sie haben doch ein Foto von dem Messer.“ Auf diesen Satz hin ist mir gelinde gesagt die Hutschnur geplatzt. … – Ich würde meine Messer fotografieren! ……….
Chronologie:
– 04.09.2024 – Polizei – Der Vorfall
(Siehe oben) – Ergänzung: Das Auto zum Vorfall ist ein vollkommen unscheinbares Durchschnittsteil (siehe hinter der Windmühle).
– 02.11.2024 – Amtsgericht Tiergarten – Brief
Mir wird ohne Erklärung von einer Richterin am Amtsgericht mitgeteilt, ich sei in einem „Ermittlungsverfahren“ „wegen Vergehens nach dem Waffengesetz (§ 53 WaffG)“ und kann innerhalb einer Woche schriftlich Stellung nehmen, mich eines Verteidigers bedienen und Beweisanträge zu meiner Entlastung stellen. Was soll mir das bedeuten? – Was hab ich nur getan?
– 09.11.2024 – Ich – Brief ans Amtsgericht
Ich erkläre am Ende meiner Schilderung der Angelegenheit, dass ich mich überrumpelt und zu Unrecht vorgeführt sehe.
– 25.11.2024 – Amtsgericht Tiergarten – Brief
Beschlussmitteilung der Beschlagnahme meines „Kampfmessers“.
Bemerkung: Der Begriff Kampfmesser taucht wieder – beständig – auf, darum habe ich nun einmal im Internet Kampfmesser und Jagdmesser unter Bildersuche verglichen.
Das Ergebnis: Ich habe keinen signifikanten durchgängigen Unterschied feststellen können! So sehe ich mich über die mutmaßliche Gesetzeslage hinaus vom Staat verfolgt. – Dieser sieht sich offenbar von den Bürgern bedroht, und wo jetzt einer auch nur im geringsten seinem Bilde von der totalen Befriedung nicht entspricht, wird er vom Staat, mit einem von allen Seiten gehypten Furor („Sicherheitsgefühl“), mit martialischen Zuschreibungen stigmatisiert und unschädlich gemacht.
PS: Vielleicht ist es ja doch aber einfach so, dass sich Jagdmesser automatisch in Kampfmesser verwandel, wenn man kein Jäger ist. Andererseits würde ich dann der etlichen Federn in meinem Auto wegen eher auf Indianermesser plädieren (Sachzusammenhang), obwohl es doch eigentlich wirklich ein Naturburschenmesser ist (Polarkreis), das sich – wie ich ganz sicher beobachtet habe – in nichts als ein schnödes Gartenwerkzeug verwandelt hat.
Wirklich lustig ist das alles natürlich nicht, denn die mich verfolgen, sitzen mit ihrem Tagwerk am längeren Hebel und treiben überdies den neuen autoritären politischen Demagogen auf breiter Front das Volk zu!
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Zu der nun in diesem Fall augenscheinlichen Gesetzeslage, finden sich interessante Gedanken und Fragen, etwa:
Bedenke vorab:
1. Nichts Gesellschaftliches macht einen Sinn, denn man betrachtet es im Lichte der Vermögensverteilung/ Besitzverteilung in der Gesellschaft! – In diesem klaren Lichte ist die Bundesrepublik Deutschland ein Land extremer Volksverarmung und mithin hoher sozialer Spannung.
2. Die meisten mit Messern auffällig gewordenen Leute sind keine deutschen Staatsangehörigen und sie sind überdies in ihrer gesellschaftlichen Position – und gruppenbezogenen Potenz sozial extrem aussichtslos unterwegs (Integration?).
3. Eine zivilisierte Idee von Gesellschaft ist nicht die eines unbeschränkten Mitführens von Waffen, sondern eine, in der es auch Situationen gibt, in denen auch das Mitführen von Hieb- und Stichwaffen (bestimmte Messer) verboten sein soll (Oktoberfest usw.).
4. Mit dem hier zugrunde liegenden Fall kommt die/ eine unverhältnismäßige, grundsätzliche und absolute Entwaffnung des Staatsbürgers/ Volkes (aufs Buttermesser) in Blick.
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Also:
Was für ein tieferes Verhältnis von „Souverän“/Volk und einem dem Gemeinwesen/Bürger/ „Souverän“ dienendem Personal (z. B. Polizei) ist hinter der „Rechtslage“ zu erkennen? – Was bedeutet es im klassischen Bilde, wenn die Wache den Herrscher entwaffnen?!
Oder:
– Kann oder darf man vom „Gewaltmonopol des Staates“, das ja aber eigentlich Gewaltmonopol des Rechts heißen muss, die praktisch völlige physische Entmachtung des Volkes ableiten? – Nur in seiner Wohnung darf das vereinzelte Individuum noch das eine oder Andere größere Messer haben – möglicherweise nichteinmal im Walde in dem zu Recht der Wolf umgeht.
Oder:
– Wie ein Staat, der eine sozialschädliche Vermögensungleichheit und mithin erfahrbare soziale Ungerechtigkeit und Chancenungleichheit erzeugt, als Reaktion auf das Durchdrehen einzelner (meist keine deutschen Staatsangehörigen) nichts anderes macht als fern dieser offensichtlichen Ursache das ganze Staats-Volk bis aufs Buttermesser zu entmachten/ entwaffnen, und kaum einer hat es mitbekommen. – Ist das gar machtsichernde staatliche Heimtücke gegen das Volk?
Oder:
– Wie denn eigentlich soll der Bürger im Putschfall die verfassungsmäßige Ordnung nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz verteidigen, wenn er schon im Vorfeld – generell und immer – ausgehoben und völlig entwaffnet wird? – Aber vielleicht gibt es für den Fall ja dann „im Moment“ noch genauere Bestimmungen und besser geeignete Waffen.
Oder:
– Absolut niemand hat sich – z. B. – von mir jemals mit irgendeinem Messer bedroht gefühlt, bin ich ziemlich sicher, ich habe es ja – vom Polarkreis abgesehen – auch nie am Mann, und umgekehrt besteht, versichere ich, dieselbe Bedrohungslage. Und so sieht, bin ich nun auch sehr sicher, der 99 % Normalfall aus.
Im Angesicht dieser Lebenswirklichkeit ein so massives Messerverbot, wie es hier gegeben zu sein scheint, zu verhängen ist, bin ich zum wiederholten Male ziemlich sicher mehr als unverhältnismäßig; und außerdem müsste ja dem Verbot eine unglaubliche Kontrolldichte beiseitestehen, um den Freiheitseingriff wieder den Staatsbürger, um weniger zumeist nichtdeutscher Staatsbürger willen, im „Sicherheitssinne“ des Gesetzes, zu rechtfertigen.
Oder:
– Korreliert da in Deutschland mit seiner im europäischen Vergleich besonders hohen Besitzungleichheit und dem folglich auch besonders hohen sozialen Stressniveau ein besonders totalitäres Anti-Waffenrecht? Im Unterschied zu Polen auf jeden Fall.
Oder:
– Die deutschen Revolutionen, die neue Ideen von Gerechtigkeit und Gesellschaft mit sich führten/ entwickelt haben („Die Wende“ ist in diesem Sinne keine Revolution), sind weitestgehend (-aller) positiv konnotiert, von den Bauernkriegen 1525 bis 1526, über 1848 bis 1918! – Wie wurden sie geführt – wie Waffenlos?
Und ist nun jetzt, nachdem das 1000-jährige Reich doch schneller vorbeiging als beabsichtigt und auch die sozialistische DDR es nicht bis zum ewig währenden Kommunismus geschafft hat, mit der „westlichen Demokratie“ oder doch auf jeden Fall in Deutschland tatsächlich das Ende der Geschichte dahingehend erreicht, dass nun gerade der Volksherrschaftsstaat selbst, schon das geringst denkbare Erhebungspotenzial zu Recht im Keim erstickt und das Volk nun, vor aller Geschichte, im Guten, komplett entwaffnet und es so endlich ganz – vor seinem Staat – „befriedet“?
Und:
– Fazit: Die vom Staat eingerichtete Gesetzeslage ist nicht geeignet, gesellschaftlichen Frieden zu schaffen, sondern richtet sich allein gegen die tätlichen Symptome seiner sozialschädlichen Politik.
Für den augenscheinlichen Zweck (Symptompolitik statt Gerechtigkeit) setzt der Staat eine Freiheitsbeschränkung in Kraft, die in einem universellen Durchgriff den in dem Gemeinten (Messergewalttaten) kaum gefahrträchtigen deutschen Staatsbürger nicht unerheblich beschränkt und bedroht.
Das hinter der Sachlage zu vermutende Waffengesetz ist ….
* Hier kann sich dem Aufmerksamen natürlich die Frage nach meinem Umgang stellen :).
d.walt-6.9.2024 – 07.12.